AK - Bildung

 Telefonbuch   Landkarte   Bus+Bahn   Mitfahren   Kreise-u.VGs   BBS

Föderung der Arbeitsaufnahme älterer Arbeitnehmer

aus der Internetseite des

Kurzfassung aus der Internetseite des BM für Arbeit und Soziales

 Was ist die Initiative 50plus?
 

Der demografische Wandel in Deutschland ist in vollem Gange: Wir leben immer länger und arbeiten immer kürzer. Fast die Hälfte der Menschen über 55 Jahre ist nicht mehr berufstätig. Viele Unternehmen beschäftigen keine Personen, die älter als 50 Jahre sind. Wenn wir unseren wirtschaftlichen Wohlstand in einer alternden Gesellschaft sichern wollen, müssen wir die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöhen.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat daher mit der "Initiative 50 plus" ein Bündel an Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer auf den Weg gebracht.


Was sind die Ziele der Initiative 50plus?

 
Mit der Initiative 50plus hat sich die Bundesregierung die folgenden Ziele gesetzt:
· Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll weiter erhöht werden.
· Das derzeit zu frühe Ausscheiden der 55-Jährigen und Älteren aus dem Berufsleben soll deutlich reduziert werden.
· Ältere Arbeitslose sollen besser als bisher wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden.
· Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich deutlich stärker als bisher an beruflicher Weiterbildung beteiligen.



Mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?

Wichtige Maßnahmen der Initiative 50plus sind im "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" enthalten, das seit 1. Mai 2007 in Kraft ist. Es hat folgende Zielsetzungen und Inhalte:
· Damit ältere Arbeitslose schnell wieder in Beschäftigung kommen, wird der
Kombilohn für Menschen ab 50 Jahren angeboten. Ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, erhalten einen Teil der Differenz zwischen dem früheren und dem neuen Nettolohn als Zuschuss (im ersten Jahr: 50 Prozent, im zweiten Jahr: 30 Prozent der Nettoentgeltdifferenz). Damit werden finanzielle Beschäftigungsbarrieren abgebaut.

· Aber auch Arbeitgeber können profitieren, wenn sie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen. Sie können bis zu drei Jahre lang einen
Eingliederungszuschuss erhalten, der zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitslohns beträgt. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

· Weil Qualifizierung für den Arbeitsmarkt von morgen einen zentralen Stellenwert besitzt, wird die
berufliche Weiterbildungsförderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgebaut. Mehr Menschen als bisher sollen die Möglichkeit haben, eine Förderung zu erhalten. Arbeitnehmern ab 45 Jahren in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten können daher nach neuer Rechtslage Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden, wenn der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt.
·
Und nicht zuletzt wurde der Abschluss von
befristeten Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 52 Jahren erleichtert. Dabei wird sicher gestellt, dass das europäische Recht eingehalten wird und eine Diskriminierung ausgeschlossen ist. Diese Maßnahme erhöht die Anreize für Unternehmen, Ältere Arbeitnehmer einzustellen.

neu bei der Arbeitsagentur

BERUFE.TV