AK - Bildung

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Einstiegsgeld

Für die Aufnahme einer selbsständigen Tatigkeit als Bezieher von Arbeitslosengeld II kann ein Einstiegsgeld gewährt werden, was 50 % (Ausnahme 100 %) der Regelleistungen betragen kann und maxiamal 24 Monate gezahlt wird. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Es sind dabei vorzulegen:
1.Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
2. ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
3. eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
mehr dazu in der Broschüre der BAA: S. 23 ff

2009:Förderungen auch AlOG II z.B. für Investitionen

Starterpaket bei der IHK

Basisseminar für Existenzgründer bei der IHK (kostenlos) in KO, MT, NR, AK, Bad Neuenahr-A., siehe halblinks: Termine

http://www.starterzentrum-rlp.de

Existenzgründungsbüro HENZGEN & SCHOMMER in Zusammenarbeit

als Pdf

mir der Bundesagentur für Arbeit für KO, MT, NR, Mayen

Gründungszuschuß

Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten einen Gründungszuschuß für 9 Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € zur sozialen Sicherung. Diese 300 €/Monat  können für weitere 6 Monate gezahlt werden, wenn eine entsprechende intensive unternehmerische Aktivität dargelegt werden kann.

...mehr sie dazu in der Broschüre der BAA: S. 20 ff

Berechnung des Gründungszuschusses

EXISTENZGRÜNDERWERKSTATT

Beratungsförderung für Existenzgründer

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz hat das Beratungsprogramm für Existenzgründer neu gefasst. Gefördert werden Existenzgründer und Unternehmensübergeber.

Der maximale Zuschuss für eine Beratung durch einen gelisteten Unternehmensberater beträgt maximal 50 % der Beratungskosten, höchstens jedoch 400 € pro Tagewerk. Insgesamt sind bei einer Existenzgründung oder Betriebsübergabeberatung 6 Tagewerke förderbar. Im Falle einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes sogar 9 Tagewerke.

Die bislang vom Land geförderte Beratung für Unternehmen in der Gründungsphase (bis zu 5 Jahren nach Gewerbeanmeldung) übernimmt ab sofort die KfW-Mittelstandsbank.

Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ fördert Existenzaufbauberatungen mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 3.000 €.

Darüber hinaus gilt nach wie vor die Bundesberatungsförderung. Unternehmensberatungen werden bei diesem Programm mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 € gefördert.

Nähere Einzelheiten zu den Förderprogrammen erhalten Sie unter 02602/124-308 oder per E-Mail Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de

Freier Grabredner

www.Grabredner.de

als pdf

..sich selbstständig machen..
die wichtigsten Fragen und Antworten...
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