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NEU seit 04.08        
 
Artikel dazu in der RheinZeitung

JobPerspektive: Verbesserung der Chancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen

Diese neue Zuschussleistung soll arbeitslosen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wieder eine Perspektive auf Arbeit eröffnen. Für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige über 18 Jahren mit besonderen Vermittlungshemmnissen wird eine besondere Arbeitgeberförderung eingeführt.

Voraussetzung für diese Förderung ist, dass grundsätzlich mindestens 6 Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung des Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt versucht wurde und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Der Beschäftigungszuschuss beträgt maximal 75 % des gezahlten tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoentgelts sowie des pauschalierten Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Daneben können pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung gezahlt werden. In Einzelfällen werden auch Einmalzahlungen für einen besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten erbracht. Der Beschäftigungszuschuss kann nach einer Befristung auf 24 Monate bei weiterem Vorliegen der Fördervoraussetzungen dauerhaft gewährt werden. Auf diese Weise geförderte Beschäftigungen unterliegen nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2008 findet der Beschäftigungszuschuss wegen einer beihilferechtlichen Prüfung auf EU-Ebene nur in modifizierter Form Anwendung.

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Artikel dazu in der Rhein-Zeitung vom 14.5.2008

Arbeitshilfe der Arbeitsagentur zur Antragstellung

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neu bei der Arbeitsagentur

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