|
Das “Gesundheitszeugnis” beinhaltet keine medzinische Untersuchung, sondern ist eine Info (Belehrung) nach § 43 Abs.1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die bei den einzelnen Gesundheitsämtern unterschiedlich abläuft. Entweder es gibt einen Film oder einen Vortrag oder beides. Kern der Angelegenheit ist, dass alle Teilnehmer zum einen erklären müssen, dass sie keine ansteckenden Krankheiten haben siehe hier und zum anderen erkennen sollen, dass Sie bei ansteckenden Krankheiten usw. vorübergehend oder dauerhaft bestimmte (berufliche) Tätigkeiten nicht ausüben dürfen. Desweiteren können Vorschriften des hygienischen Umgangs z.B Lebensmitteln Inhalt der Unterweisung sein. Es ist ratsam, sich frühzeitig anzumelden, da die Unterweisung nur in Abständen angeboten werden.
|