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http://rhein-zeitung.de/08/05/14/AL/00000158.html 14.05.2008 © RZ-Online (www)
Zuschüsse für schwer Vermittelbare
Arbeitslosen soll durch teilweise Übernahme des Gehalts Wiedereingliederung erleichtert werden RHEINLAND-PFALZ. Ein "Beschäftigungszuschuss" hilft seit Oktober 2007 dabei, langzeitarbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftige eine neue Perspektive zu verschaffen. Zunächst kam er aber nur für institutionelle Träger der Arbeitsförderung in Frage - jetzt steht er laut der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit allen Firmen zur Verfügung. Der Beschäftigungszuschuss soll Beziehern von Arbeitslosengeld II, die langzeitarbeitslos sind, mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen und auf absehbare Zeit keine Vermittlungschance haben, wieder eine Perspektive auf Arbeit bieten. Voraussetzung der Förderung ist, dass grundsätzlich mindestens sechs Monate lang erfolglos eine aktive Vermittlung versucht wurde und eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auch in den nächsten 24 Monaten nicht zu erwarten ist. Der Beschäftigungszuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des gezahlten tariflichen oder ortsüblichen Bruttoentgelts. Die individuelle Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der konkreten arbeitsplatzbezogenen Minderleistung. Daneben können pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung und in Einzelfällen Einmalzahlungen für einen besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten fließen. Der Zuschuss wird zunächst auf 24 Monate befristet. Er kann aber, wenn die Fördervoraussetzungen weiterhin vorliegen und die ungünstige Prognose bestehen bleibt, dauerhaft gewährt werden. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Der Beschäftigungszuschuss ist ein spezielles Angebot für Langzeitarbeitslose und komplettiert ein bereits sehr differenziertes Förderinstrumentarium, mit dessen Hilfe die "Arbeitsgemeinschaften" Hilfebedürftige wieder näher an den Arbeitsmarkt heranführen und im Idealfall integrieren können. Die Hilfen reichen von der Fahrtkostenübernahme bei einer auswärtigen Arbeitsstelle und der Finanzierung von beruflichen Qualifizierungen und Berufsausbildungen über Eingliederungszuschüsse für einstellungswillige Unternehmen bis hin zur Förderung von Existenzgründungen. In den vergangenen zwölf Monaten haben die Arbeitsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz 152 000 Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert.
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